Kaminhöhe


Seit 2015 gelten andere Vorschriften. Gemäss BAFU (Bundesamt für Umwelt) gelten folgende Mindesthöhen von Kaminanlage. Die alten Mindesthöhen werden durch die Baubehörden nur noch in absoluten Ausnahmefällen bewilligt.

Kaminaustritt

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  • Bei einem Flachdach muss der Kaminaustritt 1.5 Meter über der Dachfläche sein.
  • Bei einem Schrägdach muss der Kaminaustritt 0.5 Meter über First sein.

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