Seit 2015 gelten andere Vorschriften. Gemäss BAFU (Bundesamt für Umwelt) gelten folgende Mindesthöhen von Kaminanlage. Die alten Mindesthöhen werden durch die Baubehörden nur noch in absoluten Ausnahmefällen bewilligt.
Kaminaustritt
Bei einem Flachdach muss der Kaminaustritt 1.5 Meter über der Dachfläche sein.
Bei einem Schrägdach muss der Kaminaustritt 0.5 Meter über First sein.